Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1)
» Weitere Informationen zur örtlichen Zuständigkeit (Gerichtsstand) nach ZPO
Informationen zur erbrechtlichen Ungültigkeitsklage / Testamentsanfechtungsklage / Formmängelklage
Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1)
» Weitere Informationen zur örtlichen Zuständigkeit (Gerichtsstand) nach ZPO